Bitcoin & Co. erfreuen sich in der Schweiz grosser Beliebtheit, doch viele Investoren stellen sich jedes Jahr dieselbe Frage: Wie versteuert man Bitcoin und andere Kryptowährungen korrekt?
Es ist gar nicht so kompliziert: Du erfährst, welche Steuern auf dich zukommen, was du als Anleger beachten musst und wie du deine Steuerlast optimieren kannst.
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Muss ich Bitcoin & Kryptowährungen in der Steuererklärung erfassen?
Ja, in der Schweiz unterliegen Bitcoin und andere Kryptowährungen der Steuerpflicht, wenn sie als Vermögen gehalten werden oder du daraus Einkommen erzielst. Dabei gibt es jedoch wichtige Unterschiede zwischen:
- Private Anleger: Die meisten Bitcoin- & Krypto-Besitzer zahlen nur Vermögenssteuer.
- Aktive Trader: Wer häufig handelt und bereits grosse Teile seines Lebensunterhalt damit verdient, könnte als gewerblich eingestuft werden und müsste Kapitalgewinne versteuern.
- Mining, Staking & DeFi-Investoren: Erträge aus diesen Aktivitäten gelten als steuerpflichtiges Einkommen.
💡 Gut zu wissen: In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen. Wer also Bitcoin langfristig hält (HODL), muss keine Steuern auf Gewinne zahlen.
Wie werden Bitcoin & Kryptowährungen in der Schweiz besteuert?
Vermögenssteuer: Bitcoin & Co. als Teil deines Gesamtvermögens
- Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung als Vermögen aufgeführt werden.
- Der offizielle Kurswert per 31. Dezember wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vorgegeben.
- Je nach Kanton fällt darauf eine geringe Vermögenssteuer an.
Beispiel: Du besitzt am 31. Dezember 2024 einen Bitcoin. Dieser wird von der ESTV mit CHF 85’926.48 bewertet (siehe Liste der ESTV).
💡 Gut zu wissen: Der Bund erhebt auf dem Vermögen natürlicher Personen keine direkte Bundessteuer – die Vermögenssteuer wird ausschliesslich von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Jeder Kanton legt eigene Freibeträge fest, die bestimmen, ab welcher Höhe Vermögen besteuert wird. Erst das Vermögen, das über dieser Grenze liegt, unterliegt der Vermögenssteuer.
Einkommenssteuer: Wann Krypto als Einkommen gilt
Folgende Einnahmen aus Kryptowährungen gelten als steuerpflichtiges Einkommen und unterliegen der Einkommenssteuer zum Verkehrswert im Zeitpunkt des Erhalts:
- Mining & Staking-Erträge: Belohnungen für das Bereitstellen von Rechenleistung oder Coins.
- Zinsen aus Krypto-Lending & DeFi: Einkünfte aus Plattformen wie Aave oder Compound.
- Airdrops & Hard Forks: Falls du neue Coins ohne Gegenleistung erhältst.
💡 Tipp: Falls du Staking oder Lending nutzt, solltest du Transaktionen gut dokumentieren, um die Herkunft der Coins nachweisen zu können.
Handel mit Kryptowährungen: Gewerblich oder privat?
Grundsätzlich sind Kapitalgewinne für Privatpersonen steuerfrei. Doch wenn du sehr aktiv handelst, könnte dich die Steuerbehörde als gewerblichen Händler einstufen.
- Dein Einkommen aus Krypto Trading ist sehr hoch im Vergleich zu deinem übrigen Einkommen.
- Du handelst häufig mit Leverage oder Futures.
Falls du als gewerblich eingestuft wirst, musst du Kapitalgewinne versteuern – genau wie ein normales Unternehmen. Bei Unsicherheit frage einen Steuerberater oder gehe direkt auf deine Steuerverwaltung zu.
💡 Tipp: Das Kreisschreiben Nr. 36 der Eidg. Steuerverwaltung definiert den gewerbsmässigen Wertschriftenhandel.
Ich habe meine Kryptos über die letzten Jahre nicht versteuert – Was mache ich jetzt?
Falls du Bitcoin oder andere Kryptowährungen in der Vergangenheit nicht in deiner Steuererklärung deklariert hast, gibt es zwei Möglichkeiten:
Selbstanzeige & Nachdeklaration:
- In der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
- Falls du deine Kryptos freiwillig und ohne Druck durch die Steuerbehörde meldest, musst du zwar die Nachsteuern bezahlen, aber keine Busse.
- Dein Kantonales Steueramt kann dich dazu beraten.
Dein Kryptovermögen in der nächsten Steuererklärung angeben:
- Falls du in den letzten Jahren nur kleinere Beträge in Krypto gehalten hast, kannst du es einfach in der aktuellen Steuererklärung angeben.
- Meist gibt es keine Konsequenzen, solange die Beträge nicht erheblich sind.
💡 Tipp: Falls du grössere Beträge verschwiegen hast, kann die Selbstanzeige der sicherste Weg sein, um Probleme zu vermeiden.
Warum soll ich meine Kryptos in der Steuerklärung angeben? Es weiss ja niemand…
Diese Frage hören wir oft: «Meine Bitcoin sind auf einer Hardware Wallet oder einer dezentralen Börse. Wer soll das schon wissen?»
Hier ist das Problem:
- Sobald du deine Kryptos in FIAT (z. B. Schweizer Franken) umtauschst und auf dein Bankkonto überweist, fällt das auf.
- Banken und Steuerbehörden haben das Recht, ungeklärte Geldeingänge zu prüfen und bei Verdacht auf nicht deklarierte Einkünfte oder illegale Transaktionen eine Nachforschung einzuleiten. Beispielsweise sind Banken verpflichtet, dem Geldwäschereigesetz (GwG) zu folgen und ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen sowie deren Herkunft zu klären.
- Falls du Kryptos besitzt, die nicht angegeben wurden, und dann plötzlich grössere Summen auf dein Konto einzahlst, kann das zu Steuernachforderungen oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen.
💡 Besser ist es also, von Anfang an korrekt zu deklarieren – vor allem, da die Vermögenssteuer in der Schweiz ohnehin relativ gering ist.
Kann ich Verwaltungs- & Transaktionsgebühren von meinen Kryptos abziehen?
Verwaltungs- und Transaktionsgebühren im Zusammenhang mit Privatvermögen – dazu gehören auch Kryptowährungen – gelten steuerlich nicht als abzugsfähige Kosten. Nur wenn du als gewerblicher Krypto-Trader eingestuft wirst, könnten bestimmte Kosten als geschäftsbezogene Ausgaben geltend gemacht werden.
Für Privatanleger sind jedoch Depotgebühren bei Banken oder Vermögensverwaltungen in der Regel abzugsfähig. Es lohnt sich, dies in der jeweiligen Steuererklärung genau zu prüfen.
Kann ich Verluste aus Bitcoin & Kryptowährungen in der Schweiz von den Steuern abziehen?
Kurz gesagt: Nein – zumindest nicht als Privatperson. In der Schweiz gilt für Privatpersonen das System der steuerfreien Kapitalgewinne. Das bedeutet: Kapitalgewinne sind steuerfrei – du zahlst also keine Steuern auf Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin & Co.
Kapitalverluste sind nicht abzugsfähig – du kannst Verluste aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen nicht mit deinem übrigen Einkommen verrechnen oder von der Steuer abziehen.
Ausnahme: Falls du von der Steuerbehörde als gewerblicher Krypto-Trader eingestuft wirst, sieht die Sache anders aus:
- Gewerbliche Händler müssen Kapitalgewinne versteuern, dürfen aber auch Verluste geltend machen.
- Ob du als gewerblich giltst, hängt von Faktoren wie Trading-Frequenz, Hebelwirkung (Leverage) und Volumen ab.
💡 Tipp: Falls du unsicher bist, ob deine Trading-Aktivitäten als gewerblich gelten, kann es sich lohnen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Steuern auf Bitcoin & Kryptowährungen in der Schweiz – Die ultimative Checkliste 2025
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