Das Wichtigste in Kürze
In der Schweiz gelten Bitcoin und andere Kryptowährungen als Vermögen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Kapitalgewinne sind für Privatpersonen steuerfrei, Erträge aus Mining, Staking, Lending oder Airdrops gelten hingegen als steuerpflichtiges Einkommen. Entscheidend ist, ob du privat investierst oder als gewerblich eingestuft wirst.
Gratis Download: Krypto-Steuer-Checkliste Schweiz (PDF)
Du willst Bitcoin und Kryptowährungen korrekt versteuern, ohne unnötigen Stress? Unsere Checkliste zeigt dir Schritt für Schritt, welche Angaben du für die Schweizer Steuererklärung brauchst, welche Unterlagen sinnvoll sind und welche Fehler du vermeiden solltest.
👉 Krypto-Steuer-Checkliste herunterladen (PDF): 👉 Steuer-Checkliste
Optimiert für die Schweizer Steuerpraxis. Keine Steuerberatung.
Muss ich Bitcoin & Kryptowährungen in der Steuererklärung angeben?
Ja. In der Schweiz unterliegen Bitcoin und andere Kryptowährungen der Steuerpflicht, wenn sie als Vermögen gehalten werden oder daraus Einkommen entsteht. Dabei ist entscheidend, wie du Kryptowährungen nutzt.
- Private Anleger zahlen in der Regel nur Vermögenssteuer.
- Aktive Trader können bei hoher Aktivität und Teile des Lebensunterhalts damit verdienen als gewerblich eingestuft werden.
- Mining-, Staking- und DeFi-Erträge gelten als steuerpflichtiges Einkommen.
💡 Gut zu wissen: Für Privatpersonen gibt es in der Schweiz keine Kapitalertragssteuer. Wer Bitcoin langfristig hält (HODL), zahlt keine Steuern auf Kursgewinne.
Wie werden Bitcoin & Kryptowährungen in der Schweiz besteuert?
Vermögenssteuer
Bitcoin und andere Kryptowährungen müssen als Teil des Vermögens deklariert werden. Massgebend ist der offizielle Kurswert per 31. Dezember, der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht wird. Die Vermögenssteuer wird ausschliesslich von Kantonen und Gemeinden erhoben.
Beispiel:
Du besitzt am 31. Dezember 2025 einen Bitcoin. Die ESTV bewertet diesen mit CHF 69’571.988489. Dieser Wert fliesst in die Vermögenssteuer ein (siehe Liste der ESTV).
💡 Gut zu wissen: Der Bund erhebt auf dem Vermögen natürlicher Personen keine direkte Bundessteuer – die Vermögenssteuer wird ausschliesslich von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Jeder Kanton legt eigene Freibeträge fest, die bestimmen, ab welcher Höhe Vermögen besteuert wird. Erst das Vermögen, das über dieser Grenze liegt, unterliegt der Vermögenssteuer.
Einkommenssteuer
Als Einkommen gelten unter anderem:
- Mining & Staking-Erträge: Belohnungen für das Bereitstellen von Rechenleistung oder Coins.
- Zinsen aus Krypto-Lending & DeFi: Einkünfte aus Plattformen wie Aave oder Compound.
- Airdrops & Hard Forks: Falls du neue Coins ohne Gegenleistung erhältst.
💡 Tipp: Dokumentiere Erträge und Transaktionen sauber, um die Herkunft der Coins belegen zu können.
Handel mit Bitcoin & Kryptowährungen: privat oder gewerblich?
In der Schweiz sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und Kryptowährungen für Privatpersonen steuerfrei. Das gilt jedoch nur, solange du als privater Anleger eingestuft wirst. Wer sehr aktiv handelt, kann von der Steuerbehörde als gewerbsmässiger Krypto-Händler beurteilt werden.
Ob du als privat oder gewerblich giltst, wird nicht anhand eines einzelnen Kriteriums, sondern anhand des Gesamtbildes beurteilt.
Typische Anzeichen für privaten Krypto-Handel
- Du investierst dein eigenes Vermögen.
- Deine Krypto-Gewinne sind im Verhältnis zu deinem übrigen Einkommen moderat.
- Du handelst unregelmaessig oder langfristig (HODL).
- Du nutzt keine oder kaum Fremdfinanzierung (kein Leverage).
👉 In diesen Fällen gelten Kursgewinne in der Regel als steuerfrei.
Wann kann Krypto-Handel als gewerblich gelten?
Eine gewerbliche Einstufung kommt insbesondere dann in Frage, wenn mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
- Dein Krypto-Handel ist sehr aktiv und regelmässig.
- Die Gewinne machen einen wesentlichen Teil deines Einkommens aus.
- Du setzt Leverage, Futures oder andere Derivate ein.
- Du verfolgst eine systematische Trading-Strategie mit kurzer Haltedauer.
Wirst du als gewerblich eingestuft, gelten Krypto-Gewinne als steuerpflichtiges Einkommen. Im Gegenzug können jedoch auch Verluste und gewisse Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtiger Hinweis zur rechtlichen Grundlage
Die Beurteilung des gewerbsmässigen Handels stützt sich unter anderem auf das Kreisschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung, das Kriterien für den gewerbsmässigen Wertschriftenhandel definiert. Diese Kriterien werden sinngemaess auch auf Kryptowährungen angewendet.
💡 Praxis-Tipp: Wenn du unsicher bist, wie deine Aktivitäten eingestuft werden könnten, lohnt sich eine frühzeitige Abklärung mit einem Steuerberater oder direkt mit deiner kantonalen Steuerverwaltung.
💡 Tipp: Das Kreisschreiben Nr. 36 der Eidg. Steuerverwaltung definiert den gewerbsmässigen Wertschriftenhandel.
So deklarierst du Bitcoin & Kryptowährungen in der Steuererklärung (Schweiz)
Damit es bei der Steuererklärung keine Überraschungen gibt, lohnt sich ein systematisches Vorgehen. Mit den folgenden Schritten behältst du den Überblick und deklarierst Bitcoin & Co. korrekt.
Schritt 1: Verschaffe dir einen vollständigen Überblick
Bevor du irgendetwas einträgst, sammelst du alle relevanten Informationen:
- alle Wallets (Hardware Wallets, Mobile Wallets, Paper Wallets)
- alle Banken, Börsen und Plattformen (z. B. zentrale Börsen, Broker, Banken)
- alle Ertragsquellen (Mining, Staking, Lending, Airdrops)
👉 Wichtig: Auch Wallets mit kleinen Beträgen oder ohne Aktivität gehören dazu.
Schritt 2: Bestimme den Wert per 31. Dezember
Für die Vermögenssteuer zählt ausschliesslich der Bestand am 31. Dezember des Steuerjahres.
- Verwende den offiziellen Kurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), sofern vorhanden. Die offiziellen Kurslisten findest du hier.
- Existiert kein offizieller Kurs, gilt der Verkehrswert (z. B. Kurs einer grossen Börse).
- Stablecoins werden in der Regel zum Nennwert bewertet.
👉 Massgebend ist immer der Zeitpunkt, nicht der Durchschnitt über das Jahr.
Schritt 3: Trage Kryptowährungen als Vermögen ein
Bitcoin und andere Kryptowährungen werden in der Steuererklärung als Teil deines Vermögens erfasst.
- Gesamtwert aller Kryptowährungen per 31.12. eintragen
- Aufschlüsselung nach Coin oder Plattform kann verlangt werden
- Bei Selbstverwahrung: Wallet-Adresse oder Übersicht bereithalten
💡 Tipp: Eine saubere Aufstellung spart Rückfragen durch das Steueramt.
Schritt 4: Deklariere steuerpflichtige Erträge
Erträge aus Kryptowährungen gelten als Einkommen und müssen separat angegeben werden, zum Beispiel:
- Mining- und Staking-Erträge
- Zinsen aus Bitcoin-, Krypto-Lending oder DeFi
- Airdrops und vergleichbare Zuteilungen
Bewertet wird der Marktwert im Zeitpunkt des Erhalts.
Schritt 5: Belege und Dokumentation aufbewahren
Auch wenn du nicht alles einreichen musst, solltest du Unterlagen bereithalten:
- Transaktionsübersichten (bps. Excel-/CSV-Exporte)
- Konto- und Wallet-Reports
- Screenshots oder Bestätigungen von Plattformen
👉 Aufbewahrung empfiehlt sich mindestens für die gesetzliche Frist.
Häufige Fehler bei der Krypto-Steuererklärung
Diese Punkte führen besonders oft zu Nachfragen:
- einzelne Wallets oder Plattformen vergessen
- falscher Kurs oder falsches Datum verwendet
- Erträge nicht als Einkommen deklariert
- Vermögen und Einkommen vermischt
💡 Wer von Anfang an sauber arbeitet, vermeidet späteren Aufwand.
Kantonale Besonderheiten bei der Besteuerung von Kryptowährungen
Die steuerliche Grundlogik für Bitcoin und Kryptowährungen ist in der ganzen Schweiz ähnlich. Unterschiede ergeben sich vor allem bei Bewertung, Freibeträgen und Praxis der kantonalen Steuerämter.
Kanton Zürich
Im Kanton Zürich müssen Kryptowährungen als Vermögen deklariert werden. Für die Bewertung per 31. Dezember wird in der Regel der offizielle Kurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verwendet. Die Vermögenssteuer wird kantonal und kommunal erhoben; die Höhe hängt von den jeweiligen Freibeträgen ab.
Kanton Bern
Auch im Kanton Bern gelten Kryptowährungen als steuerbares Vermögen. Die Bewertung erfolgt zum Stichtag 31. Dezember. Erträge aus Mining, Staking oder Lending werden als Einkommen behandelt und müssen entsprechend deklariert werden.
Kanton Aargau
Der Kanton Aargau folgt grundsätzlich der Praxis der ESTV. Kryptowährungen sind Teil des steuerbaren Vermögens, Einkommen aus Krypto-Aktivitäten unterliegt der Einkommenssteuer. Eine saubere Dokumentation wird empfohlen, um Rückfragen zu vermeiden.
Kanton St. Gallen
Im Kanton St. Gallen werden Kryptowährungen ebenfalls als Vermögen behandelt. Bei fehlenden offiziellen Kursen kann der Verkehrswert einer grossen Börse herangezogen werden. Die steuerliche Beurteilung von Krypto-Erträgen orientiert sich an den allgemeinen Einkommensregeln.
Weitere Kantone
Unabhängig vom Wohnkanton gilt: Massgebend ist der Wohnsitz per 31. Dezember. Die meisten Kantone orientieren sich an den Richtlinien der ESTV, können in der Praxis aber unterschiedliche Anforderungen an Nachweise oder Aufstellungen stellen.
💡 Praxis-Tipp: Bei Unsicherheiten lohnt sich ein kurzer Blick auf die Website des kantonalen Steueramts oder eine direkte Nachfrage. Das spart oft Zeit und Rückfragen.
Spezialfälle & Profi-Themen bei Bitcoin & Kryptowährungen
Neben klassischen Käufen und Verkäufen gibt es Krypto-Anwendungen, die steuerlich differenziert behandelt werden. Gerade hier lohnt sich ein genauer Blick.
Mining: privat oder gewerblich?
Mining-Erträge gelten in der Schweiz grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommen. Entscheidend ist, ob Mining als Hobby oder als gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.
- Bei gelegentlichem Mining mit geringer Infrastruktur liegt meist private Tätigkeit vor.
- Bei regelmaessigem Mining mit erheblichem Aufwand kann eine gewerbliche Einstufung erfolgen.
Im gewerblichen Fall müssen Erträge versteuert werden, im Gegenzug können aber auch Kosten geltend gemacht werden.
Staking & Krypto-Lending
Erträge aus Staking oder Lending gelten steuerlich als Einkommen. Massgebend ist der Marktwert der erhaltenen Coins im Zeitpunkt des Zuflusses.
Wichtig:
- Auch automatisch gutgeschriebene Rewards sind steuerpflichtig.
- Die spätere Kursentwicklung ist für die Einkommenssteuer irrelevant.
DeFi-Anwendungen
Bei dezentralen Finanzanwendungen (DeFi) kommt es auf die wirtschaftliche Betrachtung an. Zinsen, Rewards oder ähnliche Erträge gelten in der Regel als Einkommen und müssen entsprechend deklariert werden.
Da DeFi-Strukturen komplex sein können, empfiehlt sich eine besonders saubere Dokumentation.
Airdrops & Hard Forks
Erhältst du neue Coins ohne Gegenleistung, gelten diese grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommen, sofern ihnen ein Marktwert zugeordnet werden kann. Massgebend ist der Wert zum Zeitpunkt des Erhalts.
NFTs
NFTs werden steuerlich nicht einheitlich behandelt. Je nach Nutzung (privat, Handel, Einkommen) kann eine Einordnung als Vermögen oder Einkommen erfolgen. Auch hier entscheidet das Gesamtbild der Tätigkeit.
💡 Praxis-Hinweis: Bei komplexen oder umfangreichen Aktivitäten lohnt sich frühzeitig eine steuerliche Abklärung, um spätere Korrekturen zu vermeiden.
Ich habe meine Kryptos über die letzten Jahre nicht versteuert – Was mache ich jetzt?
Falls du Bitcoin oder andere Kryptowährungen in früheren Steuerjahren nicht deklariert hast, gibt es in der Schweiz grundsätzlich zwei pragmatische Wege, um die Situation zu bereinigen. Wichtig ist, ruhig und strukturiert vorzugehen.
1. Strafbefreiende Selbstanzeige
Die Schweiz kennt die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Meldest du dein bisher nicht deklariertes Kryptovermögen freiwillig und bevor die Steuerbehörde aktiv wird, musst du zwar die geschuldeten Nachsteuern bezahlen, in der Regel aber keine Busse.
Die Selbstanzeige ist einmalig möglich und sollte vollständig erfolgen. Dein kantonales Steueramt oder eine Steuerberatung kann dich dabei unterstützen.
2. Deklaration in der nächsten Steuererklärung
Bei kleineren Beträgen oder überschaubaren Vermögenswerten wird in der Praxis oft empfohlen, Kryptowährungen einfach korrekt in der nächsten Steuererklärung zu deklarieren. In vielen Fällen bleibt dies ohne Konsequenzen, insbesondere wenn keine Absicht zur Steuerumgehung bestand.
💡 Praxis-Hinweis: Je höher die Beträge und je länger der Zeitraum, desto sinnvoller ist eine vorgängige Abklärung. Frühzeitige Transparenz reduziert Risiken und spätere Rückfragen.
Warum soll ich meine Kryptos in der Steuerklärung angeben? Es weiss ja niemand…
Diese Frage hören wir oft: «Meine Bitcoin sind auf einer Hardware Wallet oder einer dezentralen Börse. Wer soll das schon wissen?»
Hier ist das Problem:
- Sobald du deine Kryptos in FIAT (z. B. Schweizer Franken) umtauschst und auf dein Bankkonto überweist, fällt das auf.
- Banken und Steuerbehörden haben das Recht, ungeklärte Geldeingänge zu prüfen und bei Verdacht auf nicht deklarierte Einkünfte oder illegale Transaktionen eine Nachforschung einzuleiten. Beispielsweise sind Banken verpflichtet, dem Geldwäschereigesetz (GwG) zu folgen und ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen sowie deren Herkunft zu klären.
- Falls du Kryptos besitzt, die nicht angegeben wurden, und dann plötzlich grössere Summen auf dein Konto einzahlst, kann das zu Steuernachforderungen oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen.
💡 Besser ist es also, von Anfang an korrekt zu deklarieren – vor allem, da die Vermögenssteuer in der Schweiz ohnehin relativ gering ist.
Kann ich Verwaltungs- & Transaktionsgebühren von meinen Kryptos abziehen?
Verwaltungs- und Transaktionsgebühren im Zusammenhang mit Privatvermögen – dazu gehören auch Kryptowährungen – gelten steuerlich nicht als abzugsfähige Kosten. Nur wenn du als gewerblicher Krypto-Trader eingestuft wirst, könnten bestimmte Kosten als geschäftsbezogene Ausgaben geltend gemacht werden.
Für Privatanleger sind jedoch Depotgebühren bei Banken oder Vermögensverwaltungen in der Regel abzugsfähig. Es lohnt sich, dies in der jeweiligen Steuererklärung genau zu prüfen.
Kann ich Verluste aus Bitcoin & Kryptowährungen in der Schweiz von den Steuern abziehen?
Kurz gesagt: Nein, zumindest nicht als Privatperson. In der Schweiz gilt für Privatpersonen das System der steuerfreien Kapitalgewinne. Das bedeutet: Kapitalgewinne sind steuerfrei. Du zahlst also keine Steuern auf Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin & Co.
Kapitalverluste sind nicht abzugsfähig. Du kannst Verluste aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen nicht mit deinem übrigen Einkommen verrechnen oder von der Steuer abziehen.
Ausnahme: Falls du von der Steuerbehörde als gewerblicher Krypto-Trader eingestuft wirst, sieht die Sache anders aus:
- Gewerbliche Händler müssen Kapitalgewinne versteuern, dürfen aber auch Verluste geltend machen.
- Ob du als gewerblich giltst, hängt von Faktoren wie Trading-Frequenz, Hebelwirkung (Leverage) und Volumen ab.
💡 Tipp: Falls du unsicher bist, ob deine Trading-Aktivitäten als gewerblich gelten, kann es sich lohnen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Podcast zu Bitcoin, Krypto und Steuern
Häufige Fragen zu Bitcoin- & Krypto-Steuern in der Schweiz
Ja. Kryptowährungen gelten in der Schweiz als Vermögen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden, auch wenn sie nicht verkauft wurden.
Für Privatpersonen sind Kapitalgewinne steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Handel nicht als gewerbsmässig eingestuft wird.
In der Regel Vermögenssteuer auf den Bestand per 31. Dezember und Einkommenssteuer auf Erträge wie Mining, Staking oder Lending.
Massgebend ist der offizielle Kurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) per 31. Dezember. Fehlt dieser, gilt der Verkehrswert.
Nein. Für die Vermögenssteuer zählt der Gesamtbestand per Jahresende. Erträge müssen jedoch als Einkommen erfasst werden.
Auch selbst verwahrte Coins müssen deklariert werden. Eine Übersicht der Wallets und Bestände genügt in der Regel.
Ja. Stablecoins gelten als Vermögen und werden meist zum Nennwert bewertet. Erträge daraus sind einkommenssteuerpflichtig.
Ja. Mining-Erträge gelten grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommen.
Staking-Rewards gelten als Einkommen und werden zum Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses besteuert.
Ja. Zinsen und Rewards aus Lending oder DeFi gelten als steuerbares Einkommen.
Erhältst du Coins ohne Gegenleistung und mit Marktwert, gelten sie als steuerpflichtiges Einkommen.
Neue Coins aus Hard Forks können als Einkommen gelten, sofern ihnen ein Marktwert zugeordnet werden kann.
Bei sehr hoher Aktivität, systematischem Trading, Leverage-Einsatz oder wenn Gewinne einen wesentlichen Teil des Einkommens ausmachen.
Gewinne werden steuerpflichtig, Verluste und gewisse Kosten können dafür geltend gemacht werden.
Als Privatperson nein. Verluste sind nicht abzugsfähig. Bei gewerbsmässigem Handel können sie berücksichtigt werden.
Für Privatpersonen nicht. Bei gewerbsmässigem Handel können gewisse Kosten abzugsfähig sein.
Je nach Nutzung. NFTs können als Vermögen oder Einkommen gelten, abhängig von Handel und Zweck.
Sie unterliegen den gleichen Grundsätzen wie On-Chain-Transaktionen. Massgebend sind Bestand und Erträge.
Nicht direkt. Bei Umtausch in Fiat oder Banküberweisungen können jedoch Rückfragen entstehen.
Teilweise ja, insbesondere im Rahmen internationaler Amtshilfe und regulatorischer Meldepflichten.
Es kann zu Nachsteuern, Verzugszinsen oder Bussen kommen. Transparenz reduziert dieses Risiko deutlich.
Bei grösseren Beträgen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll sein. Bei kleineren Beträgen reicht oft die korrekte Deklaration in der nächsten Steuererklärung.
Die Grundregeln sind gleich, Unterschiede bestehen bei Freibeträgen und Praxis der Steuerämter.
Transaktionsübersichten, Wallet-Reports, Kursnachweise und Ertragsaufstellungen.
Mindestens für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Steuerunterlagen.
Ja. Der Standort der Börse ändert nichts an der Steuerpflicht in der Schweiz.
Mehr Wissen rund um Steuern, Bitcoin & Krypto
Lerne von renommierten Experten und erhalte fundiertes Wissen zu Bitcoin, Kryptowährungen und sicheren Investitionen. Unsere Seminare vermitteln praxisnah die Grundlagen, zeigen dir, wie du dein Portfolio optimal verwaltest, und geben dir wertvolle Tipps zur sicheren Verwahrung. 👉 Mehr erfahren & anmelden
Ebenso helfen wir dir in unserem Coaching.